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Disziplinarverfahren gegen Ex-Bürgermeister der Stadt Zell i. W. abgeschlossen

Datum: 19.11.2009

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 19.11.2009

Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Freiburg hat mit Urteil vom gestrigen Tag (DL 10 K 829/09) dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Zell im Wiesental Karlheinz Lais das Ruhegehalt aberkannt. Lais war mit Urteil des Landgerichts Walds-hut-Tiengen vom 14. Mai 2007 wegen Betrugs in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheits-strafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, weil er Einkünfte aus Neben-tätigkeiten nicht gegenüber der Kommunalaufsicht angegeben und nicht abgeliefert hatte. Diese Taten waren nun auch Grundlage für die ausgesprochene höchste Diszip-linarmaßnahme, die Aberkennung des Ruhegehalts.

Gegen das Urteil kann der Ruhestandsbeamte Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
Anmerkung: Zur weiteren Information wird auf die Pressemitteilung des Gerichts vom 23. Juli 2008 hingewiesen, die unter www.vgfreiburg.de abgerufen werden kann.

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