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Verwaltungsgericht Freiburg bietet Mediationsverfahren an

Datum: 02.02.2006

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 28.01.2002

Das Verwaltungsgericht Freiburg stellt in Kürze Fachanwälten und Behördenvertretern den bereits im letzten Jahr angelaufenen Modellversuch „Mediation“ vor. Zu dieser Veranstaltung ist auch die niederländische Richterin Manja Pach eingeladen, die über die - sehr positiven - Erfahrungen mit Mediation im Rahmen verwaltungsgerichtlicher Prozesse in Holland berichten wird.

Sas Verwaltungsgericht strebt nach mehr Qualität im Konfliktlösungsangebot. Es bietet nunmehr in Absprache mit dem Justizministerium Baden-Württemberg den Prozessbeteiligten als Alternative zum konventionellen Verwaltungsstreitverfahren die Möglichkeit einer Mediation durch konsensuale Streitbeilegung mit Hilfe eines als Mediator besonders ausgebildeten Verwaltungsrichters, der am Prozess nicht beteiligt ist. In familienrechtlichen Streitigkeiten ist das Mediationsverfahren bereits gang und gebe. In den USA wird es vor allem in Wirtschaftsstreitigkeiten praktiziert. Auch beim Verwaltungsgericht Freiburg kann es jetzt in dafür geeigneten Fällen die Chance eröffnen, zu einer für die Beteiligten akzeptablen und auf Dauer tragfähigen Lösung zu kommen, von der sie letztlich mehr haben als von einem Urteil.

Eine streitige richterliche Entscheidung, insbesondere ein Urteil kann nämlich in nicht wenigen Fällen den Konflikt der Beteiligten nicht nachhaltig lösen. Wenn es z.B. den Konfliktparteien in Wirklichkeit weniger um die im Prozess streitige (Rechts-)Frage als um andere (verborgene) Interessen geht, wenn noch weitere, am Prozess nicht beteiligte Personen betroffen sind oder Emotionen und weniger Rechtsfragen im Vordergrund stehen, kann ein Mediationsverfahren sinnvoller sein. So bringt es einem Bauherrn wenig, wenn er im Streit mit dem Nachbarn um den Bau einer Garage an der Grundstücksgrenze mit einem Urteil „siegt“, das Verhältnis zum Nachbarn aber (dadurch) auf Dauer zerstört ist. Der Mediator kann in solchen Fällen den Parteien helfen, zu einer gütlichen Vereinbarung zu kommen, die ihren Bedürfnissen bzw. Interessen gerecht wird und weniger an ihren rechtlichen Ansprüchen orientiert ist. Das Mediationsverfahren ist vertraulich und deshalb anders als das konventionelle Streitverfahren nicht öffentlich. Es wird nur eingeleitet, wenn die Parteien dies wünschen. Sollte es scheitern, wird der vorübergehend ruhende Prozess vom gesetzlichen Richter weitergeführt. Dem Bürger wird also nicht die Möglichkeit genommen, eine Entscheidung des Gerichts zu erhalten, sondern die (zusätzliche) Chance gegeben, gemeinsam mit den am Konflikt Beteiligten unter der Leitung des Mediators selbständig eine Lösung zu erarbeiten.

Selbstverständlich kann das Mediationsverfahren das Urteil und die Arbeit der Rechtsanwälte nicht ersetzen. Es stellt aber eine wertvolle Ergänzung des Verwaltungsprozesses dar.

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