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Das Verwaltungsgericht Freiburg verliert zwei Kammern

Datum: 02.02.2006

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 01.07.2002

Ab dem 1.Juli 2002 besteht das Verwaltungsgericht statt wie bisher aus zehn nur noch aus acht Kammern. Hinzu kommen die Fachkammer für Personalvertretungsrecht und die Disziplinarkammer. Die 3. und die 10. Kammer sind auf weiteres vakant.

Das Justizministerium Baden-Württemberg hat die durch die Ernennung von Dr. Hans-Jochen Dürr zum Präsidenten am Verwaltungsgericht Karlsruhe und die Versetzung des Vorsitzenden Richters Bernward Büchner in den Ruhestand frei gewordenen Vorsitzenden-Stellen nicht wieder besetzt und zwei Kammern abgebaut. Der Grund hierfür liegt vor allem in der im Zeitraum 1994 bis 2001 um ca. 80% zurückgegangenen Zahl von Asylverfahren.

Der Abbau zweier Kammern hat die Verteilung der bei der 3. und der 10. Kammer anhängigen Verfahren auf die übrigen Kammern zur Folge. Neu eingehende Verfahren müssen von den verbleibenden acht Kammern bewältigt werden. Die damit verbundene Mehrbelastung der Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts Freiburg ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Zahl der in diesem Jahr eingegangenen Asylverfahren bereits die Zahl der im gesamten Vorjahr eingegangenen Asylverfahren überschritten hat und auch bei den sonstigen Verwaltungsstreitverfahren eine Steigerung von ca. 15% zu verzeichnen ist.

Das Verwaltungsgericht Freiburg ist auch unter diesen erschwerten Bedingungen bestrebt, weiterhin qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten und die Dauer der Verfahren nicht ansteigen zu lassen. Es ist dabei auf das Verständnis der Prozessbeteiligten angewiesen. Denn der Verlauf, insbesondere die Dauer eines Verfahrens hängt zu einem wesentlichen Teil vom Verhalten der Beteiligten ab. So kann etwa in nicht wenigen Fällen ein langwieriges Verfahren, das mit einem Urteil endet, vermieden werden, wenn die Beteiligten kompromissbereit sind und - zum Beispiel auf Vorschlag des zuständigen Richters oder auch nach Durchführung des beim Verwaltungsgericht Freiburg möglichen Mediationsverfahrens - einen Vergleich schließen.

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