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Geschäftsgang des Verwaltungsgerichts Freiburg im Jahre 2002

Datum: 03.02.2006

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 30.01.2003

Neu eingegangen  sind insgesamt 5336 Verfahren. Dabei handelt es sich um Hauptsacheklagen und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz auf dem Gebiet des allgemeinen Verwaltungsrechts (VRS: 2556) sowie des Asylrechts (2780).

Erledigt wurden insgesamt 4540 Verfahren (VRS: 2315 / Asyl: 2225) durch die 31 Verwaltungsrichterinnen und -richter (Voll- und Teilzeit) des Verwaltungsgerichts. Im Servicebereich sind darüber hinaus 37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Verglichen mit den Zahlen des Jahres 2001 ist ein erheblicher Anstieg der Zahl der Neueingänge um insgesamt 1900 Verfahren (+ 55 %) zu verzeichnen. Dies ist vor allem auf die gegenüber dem Vorjahr enorm gestiegenen Eingangszahlen in Asyl zurückzuführen (VRS: + 15 %; Asyl: + 128 %). Die Erledigungen sind bei den allgemeinen Verwaltungsrechtssachen gesunken (- 14 %), bei den Asylverfahren jedoch gestiegen (+ 17 %). Insgesamt ist die Zahl der Erledigungen damit um - 1,4 % nur leicht zurückgegangen.

Von den Hauptsacheklagen im Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts konnten innerhalb eines Jahres fast zwei Drittel (63,3 %) der Verfahren erledigt werden; in Asylverfahren wurden binnen eines Jahres 50,1 % erledigt (2001: VRS 49,4 %, Asyl 34,2 %). Binnen zwei Jahren waren 90,8 % (2001: 74,5 %) der Klagen in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen und 72,5 % (2001: 71,0 %) der Klagen in Asylsachen erledigt.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Hauptsacheverfahren betrug in den ersten drei Quartalen des Jahres 2002 in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen 10,8 Monate (- 4,2) und in Asylsachen 15,2 Monate (+ 5,0); in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betrug sie in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen 1,7 (- 0,1) und in Asylverfahren 1,3 (+ 0,2) Monate.

In den Hauptsacheverfahren hatten die Kläger in den ersten drei Quartalen des Jahres 2002 in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen in 7,5 % (- 10,2 %), in Asylverfahren in 10,0 % (- 4,3 %) der vom Gericht streitig entschiedenen Fälleganz oder teilweise Erfolg. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lag die Erfolgsquote der Antragsteller in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen bei 8,9 % (- 4,2 %) und in  Asylverfahren bei 10,1 % (2001: 22,2 %, 2000: 9,9 %). Daneben ist zu berücksichtigen, dass es zusätzlich in insgesamt 7,3 % aller eingegangenen Fälle zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs und somit zu einem Teilerfolg der Kläger oder Antragsteller kam.

Schwerpunkte unter den Verwaltungsrechtsstreitigkeiten bildeten Baurechtsstreitigkeiten, Verfahren wegen zu bezahlender Abgaben, Gebühren und Beiträge, Führerscheinsachen, Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes und aus dem Bereich des Hochschul- und Prüfungsrechtes sowie Streitigkeiten um die Sozialhilfe.
In den Asylrechtsstreitigkeiten sind die Hauptherkunftsländer der Kläger und Antragsteller das ehemalige Jugoslawien (1.126 Verfahren), die Türkei (569 Verfahren), der Irak (362 Verfahren), Syrien (200 Verfahren) und  Sri Lanka (86 Verfahren). Zum Vergleich 2001: Türkei 476, Jugoslawien 364, Irak 160, Syrien 76 und Sri Lanka 61 Verfahren.

 

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