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Klagen gegenm Ausbau des SC-Stadions abgewiesen

Datum: 03.02.2006

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 14.03.2003

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg hat mit Urteil vom 13.03.2003 - 4 K 1447/00 - die Klagen von sechs Nachbarn des Dreisamstadions gegen eine Baugenehmigung abgewiesen, mit der die Stadt Freiburg die letzte Stufe des Stadionausbaus auf das aktuelle Fassungsvermögen von 25.000 Zuschauer genehmigt hatte. Der Sportclub Freiburg konnte das Bauvorhaben bereits vor dieser rechtlichen Überprüfung in einem Klageverfahren in die Tat umsetzen, weil Baugenehmigungen nach dem Gesetz grundsätzlich schon vorher vollziehbar sind.

Die Kammer ist der Meinung, dass die Einwirkungen der Geräusche aus dem Stadion und von den zu- und abwandernden Zuschauern auf die benachbarten Grundstücke nach den Maßstäben der Sportanlagenlärmschutzverordnung für die Kläger nicht unzumutbar sind. Dafür war im Wesentlichen von Bedeutung, dass die Kammer dem Wohngebiet gegenüber dem Dreisamstadion wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zu dem Gebiet nördlich der Schwarzwaldstraße, in dem sich nur Sportanlagen befinden, nur das Schutzniveau eines allgemeinen Wohngebiets zugesprochen hat und nicht das eines reinen Wohngebiets, in dem der Schutz vor Lärmbeeinträchtigungen stärker ausgeprägt ist. Weiter kam dem Sportclub zugute, dass Abendspiele, die für die Nachbarschaft an sich belastender sind, nur selten - nach der Baugenehmigung maximal sechs Mal - stattfinden dürfen und dass seltene Ereignisse nach dem Gesetz in doppelter Hinsicht einen Lärmbonus bekommen, indem nämlich bei ihnen höhere Lärmrichtwerte gelten und der Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen einschließlich des Lärms der zu - und abwandernden Zuschauer nicht berücksichtigt wird.

Da viele in dem Urteil entschiedene Fragen grundsätzliche Bedeutung haben, hat die Kammer die Berufung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können beim Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim Berufung einlegen.

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