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Eilantrag des VCD gegen Ausbau der Kreisstraße im Tennenbachertal erfolglos

Datum: 02.06.2017

Kurzbeschreibung: PM  02.06.2017

Der Regionalverband Südbaden e.V des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) ist aktuell kein anerkannter Umweltverband. Er hat zwar am 19.04.2017 beim zuständigen Umweltministerium des Landes seine Anerkennung beantragt, aber erst am 23.05.2017 dort die vollständigen Antragsunterlagen vorgelegt. Eine Anerkennungsentscheidung liegt von daher noch nicht vor. Mangels einer solchen Anerkennung ist der Regionalverband nicht befugt, Anträge bei Gericht zu stellen.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom heutigen Tage (7 K 3837/17) einen - am 24.05.2017 beim Gericht gestellten - Eilantrag dieses Regionalverbands als unzulässig abgelehnt. Aufgrund dieses Antrags sollte das Regierungspräsidum Freiburg im Wege der einstweiligen Anordnung vom Gericht vorläufig verpflichtet werden, dem Landkreis Emmendingen die Durchführung der Ausbaumaßnahmen an der Kreisstraße K 5138 im Tennenbacher Tal zwischen Sonnenziel und Tennenbach zu untersagen.

Der Regionalverband hatte gerügt, der Ausbau der Straße erfordere nach seiner Ansicht die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, in dem er zu beteiligen sei. Das Gericht führte dazu aus, ein solches Beteiligungsrecht bestehe nicht. Denn es sei weder ein förmliches Planfeststellungsverfahren eingeleitet, noch sei zur Zeit eine Anerkennung des Regionalverbandes als Umweltverband gegeben, die ihm in einem Planfeststellungsverfahren ein Beteilungsrecht einräumen würde.

 

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses kann der Regionalverband Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.

 

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