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Ortsumfahrung Staufen - L 123

Datum: 23.03.2015

Kurzbeschreibung: PM  23.03.2015

Drei der insgesamt vier gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumfahrung Staufen erhobenen Klagen haben sich durch einen Vergleich erledigt, der zwischen den Beteiligten am 20.03.2015 in einem  - nichtöffentlichen - Erörterungstermin beim Verwaltungsgericht geschlossen wurde.

(Laut Vergleich wird das Land als Vorhabenträger vom Planfeststellungsbeschluss zunächst nur zur Errichtung des ersten Bauabschnitts  - westlich der L 125  - Gebrauch machen. Nach Errichtung und Freigabe dieses Bauabschnitts für den Verkehr wird das beklagte Land eine aktualisierte Verkehrsprognose einholen, auf deren Grundlage das Land dann in Konkurrenz zu den dann insgesamt anstehenden Baumaßnahmen über die Priorisierung des zweiten Bauabschnitts entscheiden wird.)

Die Kammer hat daher nur noch über eine Klage zu entscheidenl, nämlich die Klage der Eigentümer eines Reiterhofs im Gewerbegebiet Gaisgraben, die geltend machen, die Trasse der geplanten Ortsumfahrung zerschneide ihre Pachtflächen (5 K 812/14). Die Kammer wird darüber mündlich verhandeln, allerdings nicht wie ursprünglich angekündigt, im großen Sitzungssaal des Landratsamtes, sondern im Gebäude des Verwaltungsgerichts, da Gutachter nicht mehr benötigt werden und größerer Publikumsandrang nicht mehr zu erwarten ist. Die mündliche Verhandlung findet statt am

Mittwoch, 25. März 2015, um 9:15 Uhr,  im

Verwaltungsgericht Freiburg,

Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg

Sitzungssaal V, 4. OG, Raum Nr. 431.

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