<?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-1"?>












































<rss version="2.0">
	<channel>
		<title>Verwaltungsgericht Freiburg - Pressemitteilungen: Meldungen</title>
		<link>http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1192804/index.html</link>
		<description>Aktuelle Meldungen von: Verwaltungsgericht Freiburg</description>
		<language>de</language>
		<copyright></copyright>
		<webMaster>info@rss.bwl.de</webMaster>
		<lastBuildDate>Fri, 18 May 2012 05:48:27 CET</lastBuildDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
		<image>
			<url>http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/show/1167316/logo.gif</url>
			<title>Verwaltungsgericht Freiburg</title>
			<link>http://www.justiz-bw.de</link>
		</image>
		
		<item>
			<title><![CDATA[Kostenbescheid für die Unterbringung von Versorgung von Hunden]]></title>
			<link>http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1276717/index.html</link>
			<description>
				<![CDATA[Hinweis auf Gerichtstermin am 16.05.2012<br><br>Am<br>
<br>
<strong>Mittwoch, den 16. Mai 2012, um 15.15 Uhr<br>
im Verhandlungssaal VII im 5. OG<br>
des Verwaltungsgerichts Freiburg,<br>
Habsburgerstra&#223;e 103, 79104 Freiburg<br>
<br>
</strong>wird die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg &#252;ber die Klage einer Tierschutzorganisation gegen einen Kostenbescheid f&#252;r die Unterbringung und Versorgung von Hunden verhandeln (2 K 972/10).<br>
<br>
Die Kl&#228;gerin f&#252;hrt u. a. sog. &#8222;Tierrettungsfahrten&#8220; von S&#252;deuropa (hier Portugal und Spanien) nach Deutschland durch und bringt Hunde in verschiedene deutsche Tierheime und zu Tierschutzvereinen (zur Weitervermittlung). Bei einem solchen Transport im September 2009 wurde ein Kleinlaster, in dem sich 43 Hunde in Boxen befanden, wegen &#220;berladung von der Autobahnpolizei angehalten. Die hinzu gerufene Amtstier&#228;rztin ordnete verschiedene veterin&#228;rrechtliche Ma&#223;nahmen an. Hiergegen und gegen einen sp&#228;teren Kostenbescheid des Landratsamts Ortenaukreis, in dem die Kosten f&#252;r die vor&#252;bergehende Unterbringung und Versorgung der Tiere im Tierheim i. H. v. 457,-- &euro; festgesetzt wurden, wendet sich die Kl&#228;gerin. An der m&#252;ndlichen Verhandlung wird auch die Amtstier&#228;rztin als amtliche Auskunftsperson teilnehmen.<br>
]]>
			</description>
			<pubDate>Mon, 14 May 2012 00:00:00 CET</pubDate>
		</item>
		
		<item>
			<title><![CDATA[Jahresbericht 2011]]></title>
			<link>http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1275720/index.html</link>
			<description>
				<![CDATA[PM vom 28.03.2012<br><br>

<p>Das Verwaltungsgericht Freiburg hat auch im Jahr 2011 eine Vielzahl von Verfahren aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten entschieden. Zu nennen sind insbesondere Entscheidungen von kommunalpolitischer Bedeutung, aber auch solche, die auf &#252;berregionales Medieninteresse stie&#223;en. So r&#228;umte das Verwaltungsgericht dem Pers&#246;nlichkeitsrecht von Frauen, die in der N&#228;he einer Schwangerschaftsberatungsstelle gezielt auf Schwangerschaft oder Abtreibung angesprochen werden, den Vorrang ein und best&#228;tigte das Verbot sogenannter "Gehsteigberatung" durch die Stadt Freiburg (4 K 1112/11). Den Eilantrag der NPD, der auf &#220;berlassung einer Stadthalle zur Durchf&#252;hrung des Bundesparteitages in Offenburg gerichtet war, wies das Gericht ab (5 K 2059/11). Das B&#252;rgerbegehren einer B&#252;rgerinitiative in St. Peter, die die Errichtung eines Lebensmittelmarktes verhindern wollte, erkl&#228;rte es f&#252;r zul&#228;ssig (5 K 764/11). Im Interesse des L&#228;rmschutzes gab es dem Eilantrag von Nachbarn statt und ordnete die vorl&#228;ufige Schlie&#223;ung des Minigolfplatzes im Bad S&#228;ckinger Schlo&#223;park an (3 K 1170/11). Keinen Erfolg hatte die Klage einer Mutter, die die Einf&#252;hrung von Ethik-Unterricht an einer Freiburger Grundschule erzwingen wollte (2 K 638/10).<br>
<br>
Gro&#223;e Anerkennung fand die vom Verwaltungsgericht seit vielen Jahren durchgef&#252;hrte Lehrveranstaltung "Verwaltungsgerichtliche Praxis". Auf Vorschlag der Studierenden erhielt das Gericht den Lehrpreis der Rechtswissenschaftlichen Fakult&#228;t der Albert-Ludwigs-Universit&#228;t Freiburg.<br>
<br>
Im Jahr 2011 erledigten 24 Richterinnen und Richter insgesamt 2825 Verfahren und damit deutlich mehr als im Vorjahr. Der Bestand an Verfahren konnte um ca. 10 % gesenkt werden. W&#228;hrend etwas weniger allgemeine Verwaltungsrechtssachen beim Gericht eingingen, stieg die Zahl der neu eingegangenen Asylverfahren erneut - wie auch im Jahr zuvor - an. Die Zahlen im Einzelnen ergeben sich aus der anliegenden Tabelle&nbsp; <a title="Statistik" href="../../show/1275721/Gesch%E4ftsbericht%202011.pdf" target="_self"><img height="9" src="../../show/1178576/icon_download.gif" width="12">Statistik 2011</a>. &nbsp;Hauptherkunftsl&#228;nder der Asylkl&#228;ger waren Kosovo, Nigeria und Irak.<br>
<br>
Die folgenden anh&#228;ngigen Verfahren k&#246;nnten f&#252;r die Presse von Interesse sein:<br>
<br>
<br>
<strong>&#220;bernahme als Professor auf Lebenszeit an der Musikhochschule<br>
</strong>(1 K 2091/10)<br>
<br>
Klage eines Dirigenten, der an der Musikhochschule Freiburg befristet als Professor f&#252;r Chorleitung t&#228;tig war, auf &#220;bernahme in das Beamtenverh&#228;ltnis auf Lebenszeit.<br>
Termin zur m&#252;ndlichen Verhandlung am 10.05.2012, 10.30 Uhr.<br>
<br>
<br>
<br>
<strong>Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiatsvorwurf<br>
</strong>(1 K 58/12)<br>
<br>
Klage gegen die Universit&#228;t Konstanz.<br>
(Termin zur m&#252;ndlichen Verhandlung am 23.05.2012, 10.30 Uhr)<br>
<br>
<br>
<strong>Klage des Prof. Dr. Friedl gegen das Universit&#228;tsklinikum Freiburg<br>
</strong>(1 K 2463/11)<br>
<br>
Prof. Dr. Friedl klagt auf Zahlung von ca. 2 Mio. &euro; aus einem mit dem Universit&#228;tsklinikum geschlossenen Vergleich.<br>
Prof. Dr. Friedl war seit 1997 Universit&#228;tsprofessor und Leiter der Abteilung Unfallchirurgie der Universit&#228;tsklinik Freiburg. Im Jahr 2000 leitete sein Dienstherr, das Land Baden-W&#252;rttemberg, gegen ihn das f&#246;rmliche Disziplinarverfahren ein und setzte es wegen eines gleichfalls eingeleiteten Strafverfahrens aus. Mit rechtskr&#228;ftigem Urteil des Landgerichts Freiburg vom 18.02.2003 wurde Prof. Dr. Friedl wegen vors&#228;tzlicher K&#246;rperverletzung und wegen fahrl&#228;ssiger K&#246;rperverletzung in drei F&#228;llen zu einer Gesamtgeldstrafe von 270 Tagess&#228;tzen verurteilt. Nach Fortsetzung des Disziplinarverfahrens schlossen Prof. Dr. Friedl, sein Dienstherr und das Universit&#228;tsklinikum Anfang 2009 einen Vergleich u.a. dahingehend, dass er seine Entlassung aus dem Beamtenverh&#228;ltnis mit sofortiger Wirkung beantragen und das Universit&#228;tsklinikum ihm einen Betrag in H&#246;he von 1,98 Mio. &euro; f&#252;r entgangene und zuk&#252;nftig entgehende Eink&#252;nfte aus Privatliquidation zahlen sollte. Nachdem er auf seinen Antrag aus dem Beamtenverh&#228;ltnis entlassen worden war, erkl&#228;rten das Universit&#228;tsklinikum und der Dienstherr die Anfechtung des Vergleichs. Unter Berufung auf diese Anfechtung verweigert das Universit&#228;tsklinikum die Zahlung.<br>
(Ein Termin zur m&#252;ndlichen Verhandlung ist noch nicht absehbar.)<br>
<br>
<br>
<br>
<strong>Streit innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Villingen-Schwenningen und sechs Umlandgemeinden<br>
</strong>(1 K 485/12)<br>
<br>
Klage von sechs Umlandgemeinden, ihrer B&#252;rgermeister und eines Gemeinderats gegen die Stadt Villingen-Schwenningen und deren Oberb&#252;rgermeister: Die Kl&#228;ger r&#252;gen die Verletzung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden sowie die Verletzung organschaftlicher Rechte der B&#252;rgermeister und des Gemeinderats.<br>
<br>
<br>
<strong>Sperrzeitverk&#252;rzung f&#252;r Spielhalle im Bahnhof Kehl<br>
</strong>(2 K 26/11)<br>
<br>
Mit der Klage will der Betreiber von drei Spielhallen im Bahnhof Kehl erreichen, dass die &#252;bliche Sperrzeit von 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr aufgehoben wird , die Spielhallen also rund um die Uhr ge&#246;ffnet werden d&#252;rfen.<br>
<br>
<br>
<strong>Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei Brandstiftung<br>
</strong>(2 K 660/11)<br>
<br>
Das Verfahren betrifft die bisher gerichtlich nicht gekl&#228;rte Frage, ob ein Hauseigent&#252;mer zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes herangezogen werden kann, wenn ein Geb&#228;ude durch Brandstiftung eines nicht ermittelten Dritten in Brand gesetzt wird.</p>

<p><br>
<br>
<strong>Kostenbescheid f&#252;r Unterbringung und Versorgung von Hunden<br>
</strong>(2 K 972/10)<br>
<br>
Die Kl&#228;gerin ist eine Tierschutzorganisation, die u. a. sog. &#8222;Tierrettungsfahrten&#8220; von S&#252;deuropa (hier Portugal und Spanien) nach Deutschland durchf&#252;hrt und Hunde in verschiedene deutsche Tierheime und zu Tierschutzvereinen (zur Weitervermittlung) bringt. Bei einem solchen Transport im September 2009 wurde ein Kleinlaster, in dem sich 43 Hunde in Boxen befanden, wegen &#220;berladung von der Autobahnpolizei angehalten. Die hinzu gerufene Amtstier&#228;rztin ordnete verschiedene veterin&#228;rrechtliche Ma&#223;nahmen an. Hiergegen und gegen einen sp&#228;teren Kostenbescheid des Landratsamts Ortenaukreis, in dem die Kosten f&#252;r die vor&#252;bergehende Unterbringung und Versorgung der Tiere im Tierheim i. H. v. 457,-- &euro; festgesetzt wurden, wendet sich die Kl&#228;gerin.<br>
(Termin zur m&#252;ndlichen Verhandlung voraussichtlich im Mai 2012)<br>
<br>
<br>
<strong>Erweiterung des Steinbruchs in Bollschweil<br>
</strong>(3 K 1867/10)<br>
<br>
Klage des BUND aus Gr&#252;nden des Natur- und Artenschutzes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung f&#252;r die Firma Knauf Marmorit zur Erweiterung des Kalksteinbruchs in Bollschweil<br>
(Termin zur m&#252;ndlichen Verhandlung bis Ende 2012)<br>
<br>
<br>
<strong>Streit um die M&#252;nsterwurst<br>
</strong>(4 K 386/12)<br>
<br>
Klage eines Metzgers, der sich um einen Verkaufsstand f&#252;r die M&#252;nsterwurst (&#8222;Lange Rote&#8220;) beworben hatte, aber nicht zum Zuge gekommen ist. Der Kl&#228;ger begr&#252;ndet seine Klage damit, dass der f&#252;r die Vergabe der Wurstst&#228;nde entwickelte Kriterienkatalog rechtswidrig sei.<br>
(Verhandlung fr&#252;hestens gegen Jahresende)<br>
<br>
<br>
<strong>Waldhaus an der Freiburger Wonnhalde<br>
</strong>(4 K 253/12)<br>
<br>
Nachbarklage gegen die vor mehreren Jahren erteilte Baugenehmigung f&#252;r das Waldhaus an der Wonnhalde in Freiburg. Der Kl&#228;ger wendet sich aus L&#228;rmschutzgr&#252;nden gegen im Waldhaus durchgef&#252;hrte Sonderveranstaltungen.<br>
(Verhandlung fr&#252;hestens gegen Jahresende)<br>
<br>
<br>
<strong>Beschlagnahme von Trommeln<br>
</strong>(4 K 2153/11, 4 K 1417/11)<br>
<br>
Klagen gegen Stadt Freiburg und Land Bad.-W&#252;rtt. wegen verschiedener polizeilicher Ma&#223;nahmen beim Treffen des Deutsch-Franz&#246;sischen Ministerrats am 10.12.2010 in Freiburg (Beschlagnahme von Musikinstrumenten, Einkesselung, Feststellung der Personalien, Videoaufzeichnungen)<br>
(Verhandlungstermin: 16. Mai 2012, 9.30 Uhr)<br>
<br>
<br>
<strong>Ausweisung eines Pal&#228;stinensers<br>
</strong>(5 K 1624/10)<br>
<br>
Der Kl&#228;ger lebt seit 18 Jahren im Bundesgebiet und war hier mit einer deutschen Staatsangeh&#246;rigen verheiratet, mit der er zwei Kinder hat. Er besitzt eine Niederlassungserlaubnis. Im Jahr 2006 hat ihn das Regierungspr&#228;sidium Freiburg auf der Grundlage von nach dem Terroranschlag auf das world-trade-center neu geschaffener Ausweisungsgr&#252;nde ausgewiesen, ihn verpflichtet, sich bis zu seiner Ausreise w&#246;chentlich bei der Polizei zu melden, sowie seinen Aufenthalt auf den Regierungsbezirk Freiburg beschr&#228;nkt. Dagegen richtet sich die Klage.<br>
Das Regierungspr&#228;sidium ist der Auffassung, dass der Kl&#228;ger in einer f&#252;r den islamischen Extremismus (Mudjahedin) typischen Weise in Erscheinung getreten sei. Es folgert dies aus u.a. aus den Umst&#228;nden, die zu einer Reihe von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen den Kl&#228;ger gef&#252;hrt haben, allerdings letztlich ergebnislos blieben. Auch habe er in einem sogenannten Sicherheitsgespr&#228;ch falsche Angaben gemacht.<br>
(Termin zur m&#252;ndlichen Verhandlung voraussichtlich im zweiten Quartal 2012)<br>
<br>
<br>
<strong>Nachbarklage gegen &#8222;Park der Sinne&#8220; in Badenweiler<br>
</strong>(5 K 529/11)<br>
<br>
Die Kl&#228;ger wenden sich gegen den &#8222;Park der Sinne&#8220; zum &#8222;Anfassen, Erleben und Staunen&#8220; mit 22 Stationen im Kurpark von Badenweiler. Sie sind der Auffassung, dass dieser im Widerspruch zum geltenden Bebauungsplan stehe, der im Wesentlichen nur eine g&#228;rtnerische Gestaltung des Kurparks zulasse; die Anlage sei ihnen gegen&#252;ber r&#252;cksichtslos. Insbesondere verlangen sie die Beseitigung der Station &#8222;Schauspiel&#8220;, bestehend aus einem Sehrahmen und einer Trib&#252;ne, weil ihre Aussicht in die Rheinebene unzumutbar beeintr&#228;chtigt werde.<br>
Einen Antrag der Kl&#228;ger auf vorl&#228;ufigen Rechtsschutz (mit dem Ziel, der Gemeinde aufzugeben, den Sehrahmen nicht zu errichten), hatte das Verwaltungsgericht mit rechtskr&#228;ftigem Beschluss vom 06.05.2011 abgelehnt (5 K 530/11). Die Kl&#228;ger halten aber an ihrer Klage fest.<br>
(Termin zur m&#252;ndlichen Verhandlung voraussichtlich im dritten Quartal 2012)<br>
<br>
<br>
<strong>Dienstunfall bei Schneeballschlacht?<br>
</strong>(5 K 1220/11)<br>
<br>
Der Kl&#228;ger ist Lehrer und begehrt Dienstunfallf&#252;rsorge. Er hat sich unmittelbar nach dem Unterricht auf dem Schulhof an einer Schneeballschlacht beteiligt und wurde dabei am Auge verletzt. Das beklagte Land lehnt Unfallf&#252;rsorge u.a. mit dem Argument ab, dass nach der Schulordnung das Werfen mit Schneeb&#228;llen auf dem Schulgel&#228;nde untersagt sei.<br>
<br>
<br>
<strong>H&#246;here Pr&#228;mie f&#252;r Verbesserungsvorschlag?<br>
</strong>(5 K 2265/11)<br>
<br>
Der Kl&#228;ger ist Beamter und bei der DB Netz AG besch&#228;ftigt. Er hat einen technischen Verbesserungsvorschlag eingereicht, der nach seinen Angaben zu Einsparungen in H&#246;he von mehr als 1,5 Mio. &euro; f&#252;hrt. Der Ausschuss Ideenmanagement bei der DB Mobility Logistics AG hat ihm f&#252;r den Verbesserungsvorschlag eine Pr&#228;mie von 1.250,- &euro; bewilligt. Der Kl&#228;ger ist der Auffassung, dass ihm eine Pr&#228;mie in H&#246;he von 123.750,- &euro; zustehe. Das beklagte Bundeseisenbahnverm&#246;gen erhebt formale Einw&#228;nde und macht im &#220;brigen geltend, dass die f&#252;r das Verbesserungsvorschlagwesen geltenden Regeln keine einklagbaren Anspr&#252;che begr&#252;ndeten.<br>
<br>
<br>
<br>
</p>

]]>
			</description>
			<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 00:00:00 CET</pubDate>
		</item>
		
		<item>
			<title><![CDATA[Einrichtung einer Kindertagesstätte]]></title>
			<link>http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1275582/index.html</link>
			<description>
				<![CDATA[Hinweis auf Gerichtstermin am 22.03.2012<br><br><strong>Am Donnerstag, den 22. M&#228;rz 2012<br>
 um 16:30 Uhr<br>
 im Sitzuungssaal VII (Zi.Nr. 528) im 5.OG<br>
in der Habsburgerstr.103<br>
<br>
</strong>wird die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg &#252;ber zwei Antr&#228;ge auf vorl&#228;ufigen Rechtsschutz (4 K 131/12 und 4 K 156/12)<br>
<br>
von Angrenzern der Schwimmbadstra&#223;e<br>
gegen die Stadt Freiburg<br>
wegen der von der Stadt dem Montessori-Zentrum Angell erteilten Baugenehmigung f&#252;r die Einrichtung einer Kindertagesst&#228;tte <br>
<br>
m&#252;ndlich verhandeln.<br>
<br>
Es geht um Fragen der Erhaltung des Gebietscharakters, der R&#252;cksichtnahme (Kinder-, Verkehrsl&#228;rm), der Erschlie&#223;ung und des Denkmalschutzes.<br>
]]>
			</description>
			<pubDate>Wed, 21 Mar 2012 00:00:00 CET</pubDate>
		</item>
		
		<item>
			<title><![CDATA[Gebühren für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle]]></title>
			<link>http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1274816/index.html</link>
			<description>
				<![CDATA[Hinweis auf Gerichtstermin am 23.02.2012<br><br>Am<br>
<br>
<strong>Donnerstag, den 23. Februar 2012, um 11:00 Uhr<br>
im Verwaltungsgericht Freiburg,<br>
Habsburgerstra&#223;e 103, 79104 Freiburg<br>
Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528<br>
</strong><br>
wird die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg &#252;ber mehrere Anfechtungsklagen gegen Geb&#252;hrenbescheide der Stadt Freiburg f&#252;r verdachtsunabh&#228;ngige waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrollen m&#252;ndlich verhandeln.<br>
<br>
Entscheidungsgrundlage ist eine Bestimmung im Waffengesetz in Verbindung mit der Geb&#252;hrensatzung der Stadt Freiburg. Die Geb&#252;hren liegen zwischen etwa 50 und 100 Euro. Sie werden f&#252;r verdachtsunabh&#228;ngige Kontrollen von Waffenbesitzern hinsichtlich des zuverl&#228;ssigen Umgangs mit ihren Waffen erhoben.<br>
<br>
Streitig sind unter anderem die Effektivit&#228;t und Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit solcher Kontrollen, die Frage eines Rechts zum Betreten der Wohnung des Waffenbesitzers wom&#246;glich auch gegen seinen Willen und die Frage, ob die Kontrollen allein dem &#246;ffentlichen Interesse dienen oder auch den Pflichtenkreis des Waffenbesitzers betreffen.<br>
<br>
In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat sich die Kammer vergangenes Jahr schon einmal - allerdings nur vorl&#228;ufig und summarisch - mit der Thematik befasst (Beschl. v. 04.05.2011 4 K 623/11 im Volltext abrufbar auf der Homepage des Gerichts www.vgfreiburg.de unter dem Link: Entscheidungen).<br>
<br>
]]>
			</description>
			<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 00:00:00 CET</pubDate>
		</item>
		
		<item>
			<title><![CDATA[Kostspielige Eiszapfenbeseitigung durch die Feuerwehr]]></title>
			<link>http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1274799/index.html</link>
			<description>
				<![CDATA[PM 16.02.2012<br><br>Der Hauseigent&#252;mer hat die Kosten zu tragen, wenn die Feuerwehr ausr&#252;cken muss und von seinem Hausdach Eiszapfen von 1,50 m L&#228;nge zur Abwehr von Gefahren f&#252;r Passanten abschl&#228;gt. Das entschied das Verwaltungsgericht mit einem den Beteiligten vor kurzem zugestellten Urteil (Urt. v. 31.1.2012 - 5 K 1636/10 -).<br>
<br>
Geklagt hatte die Wohnungseigent&#252;mergemeinschaft eines an der Hauptgesch&#228;ftsstra&#223;e in Titisee-Neustadt gelegenen Hauses. Sie war von der Stadt Titisee-Neustadt mit einem Kostenbescheid zur Zahlung von 209,- Euro f&#252;r einen Feuerwehreinsatz herangezogen worden. Passanten hatten die Feuerwehr informiert, dass von einem Dachvorsprung des Hauses in 6 m H&#246;he mehrere bis zu 1,50 m lange Eiszapfen hingen. Sie war daraufhin mit einem Drehleiterfahrzeug und einem R&#252;stwagen sowie sechs Einsatzkr&#228;ften ausger&#252;ckt, hatte den Gehweg abgesperrt und die Eiszapfen in einem halbst&#252;ndigen Einsatz beseitigt.<br>
<br>
Die Kl&#228;gerin r&#252;gte, sie habe die Feuerwehr nicht beauftragt. Diese sei mangels eines Naturereignisses, Ungl&#252;cksfalls oder sonstigen &#246;ffentlichen Notstands auch sonst nicht zu dem Einsatz befugt gewesen. Dass sie die Eiszapfen nur mit schweren Werkzeugen habe beseitigen k&#246;nnen, zeige, dass keine konkrete Gefahr bestanden habe. Jedenfalls sei der Einsatz unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig. Es h&#228;tte gen&#252;gt, den Hausverwalter zu informieren, der die Eiszapfen vom Geb&#228;ude aus selbst h&#228;tte beseitigen k&#246;nnen. Im &#220;brigen h&#228;tten eine Personen zum Eiszapfenabzuschlagen und eine zur Gehwegsperrung gen&#252;gt. Man h&#228;tte auch den Gehweg einfach bis zur Beseitigung der Eiszapfen durch die Hauseigent&#252;mer absperren k&#246;nnen.<br>
<br>
Das Gericht entschied, der Kostenbescheid sei rechtm&#228;&#223;ig. Aufgrund der Gefahrenmeldung durch Passanten habe es keiner Beauftragung der Feuerwehr durch die Gemeinde bedurft. Vielmehr habe die Feuerwehr direkt zur Abwehr einer Notlage f&#252;r Menschen handeln d&#252;rfen. Bei der enormen Gr&#246;&#223;e der Eiszapfen und ihres hohen Gewichts sei die Gefahr eines Absturzes bei vern&#252;nftiger Betrachtung nicht auszuschlie&#223;en gewesen. Eiszapfen k&#246;nnten sich, wenn sie zu schwer w&#252;rden, auch bei Minustemperaturen l&#246;sen oder die Dachrinne abrei&#223;en. Sie h&#228;tten &#252;ber dem Eingang zu einem Ladengesch&#228;ft und zu mehreren Arztpraxen gehangen. Durch die Schneemassen sei der Gehweg an dieser Stelle so verengt gewesen, dass genau an der gefahrentr&#228;chtigen Stelle die Passanten in unmittelbarer Geb&#228;uden&#228;he h&#228;tten vorbeilaufen m&#252;ssen. Unter diesen Umst&#228;nden habe die Feuerwehr &#252;ber eine Drehleiter die Eiszapfen auf ihre Gef&#228;hrlichkeit &#252;berpr&#252;fen und dann bei dieser Gelegenheit auch gleich abschlagen d&#252;rfen. Die Bem&#252;hungen der Feuerwehr, sich in angrenzenden Ladengesch&#228;ften nach einem Hausverwalter oder den Eigent&#252;mern des Hauses zu erkundigen, seien ausreichend, aber erfolglos gewesen. Ein anwesender Hausmeister habe sich nicht als solcher zu erkennen gegeben. Von daher sei die Feuerwehr zu Recht davon ausgegangen, dass eine verantwortliche Person nicht vorhanden gewesen sei, die zu einer vergleichbar effektiven und raschen Beseitigung der Eiszapfen in der aktuellen Situation in der Lage gewesen w&#228;re.<br>
<br>
<br>
<em>Die Entscheidung ist noch nicht rechtskr&#228;ftig. Dagegen kann binnen eines Monats nach Urteilszustellung ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-W&#252;rttemberg in Mannheim gestellt werden.<br>
</em>]]>
			</description>
			<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 00:00:00 CET</pubDate>
		</item>
		
		<item>
			<title><![CDATA[Wahlanfechtung Bürgermeisterwahl Müllheim]]></title>
			<link>http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1273694/index.html</link>
			<description>
				<![CDATA[Hinweis auf Gerichtstermin am 28.02.2012<br><br>

<p>Am<br>
<br>
<strong>Dienstag, den 28. Februar 2012,<br>
um 9:00 Uhr im Sitzungssaal VII im 5. OG<br>
des Verwaltungsgerichts Freiburg,<br>
Habsburgerstra&#223;e 103, 79104 Freiburg<br>
<br>
</strong>wird die 5. Kammer des Verwaltungsgericht Freiburg eine m&#252;ndliche Verhandlung betreffend die Anfechtung der B&#252;rgermeisterwahl in M&#252;llheim (5 K 2499/11) durchf&#252;hren.<br>
<br>
Dazu geladen wurden die beiden Kl&#228;ger, das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, das als Wahlaufsichtsbeh&#246;rde des beklagten Landes deren Einspruch gegen die Wahlanfechtung zur&#252;ckgewiesen hat, sowie als Beigeladene die Stadt M&#252;llheim und die am 30.10.2011 gew&#228;hlte Bewerberin.<br>
<br>
Mit der Wahlanfechtungsklage wird geltend gemacht, die gew&#228;hlte Bewerberin habe die W&#228;hlerschaft mit der Angabe, erfolgreiche Unternehmerin zu sein, get&#228;uscht, au&#223;erdem h&#228;tten Mitglieder des Gemeinderats gegen ihre Neutralit&#228;tspflicht versto&#223;en und verschiedene Institutionen und Personen des &#246;ffentlichen Lebens in M&#252;llheim h&#228;tten durch ihre &#246;ffentliche Unterst&#252;tzung der Bewerberin bei den W&#228;hlern den Eindruck erweckt, sie sei die einzig w&#228;hlbare Kandidatin. Das Landratsamt hat in seiner mit der Klage angefochtenen Entscheidung zwei der drei Einspruchsgr&#252;nde mit der Begr&#252;ndung zur&#252;ckgewiesen, sie seien erst versp&#228;tet geltend gemacht.<br>
</p>

]]>
			</description>
			<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 00:00:00 CET</pubDate>
		</item>
		
		
		
	</channel>
</rss>


	
<!-- PRJ-BAWUE-STANDARD-RSS 2.3.2 -->
